Familiale Tradierung & Generationengedächtnis

Welche Auswirkungen schmerzende, verstörende oder gar traumatisierende Erfahrungen auf das Leben danach – und zwar nicht nur auf jenes der Verfolgten, sondern auch das der Angehörigen in den nächsten Generationen – haben, beschäftigt die Forschung schon lange. Die wissenschaftliche Literatur zu Trauma und seinen Folgen füllt mittlerweile viele Regale. Studien zur inter- bzw. transgenerationellen Tradierung belegen den nachhaltigen Einfluss einer NS-Vergangenheit als familienbiografischer Hintergrund auf die intra-familiären Beziehungs- und Kommunikationsstrukturen sowie auf das Verhältnis zum Umgang mit der Vergangenheit. Zumeist befassen sich die Arbeiten zum Generationengedächtnis mit Holocaust-Opfern oder NS-Täter:innen. Seltener gelangen familiäre Interaktionsverhältnisse in der Nachfolge von Widerstandskämpferinnen unter die wissenschaftliche Lupe.

Wenig bis gar keine Studien gibt es hingegen zur Frage des Generationengedächtnisses in Familien, deren Angehörige als ‚Kriminelle‘ oder ‚Asoziale‘ verfolgt wurden. Die bisherigen Arbeiten basieren zudem primär auf Verfolgungsgeschichten von Männern. Mit Frank Nonnenmacher, Beate Schaefer, Daniel Haberlah und Alfons L. Ims haben erst einige wenige Nachkommen dieser Opfergruppen ihre Auseinandersetzung mit ihrer Eltern- bzw. Großelterngeneration verschriftlicht. Im wissenschaftlichen Bereich sind es die Österreicher:innen Andreas Kranebitter, Elisabeth Mayer und Maria Pohn-Lauggas, die sich in Projekten und Aufsätzen den familialen Erinnerungen stigmatisierter NS-Opfer widmen. In einem Beitrag für die Österreichische Zeitschrift für Soziologie (2020) zeichnen sie anhand der Analyse eines biografisch-narrativ geführten Interviews mit einer Enkelin eines ehemaligen Mauthausenhäftlings der Kategorie ‚Kriminelle‘ nach, wie schwierig die Kommunikation über ihn innerhalb der Familie ist. Deutlich wird, dass lediglich eine gebrochene und mit vielen Ungewissheiten und Tabuisierungen versehene Narration möglich ist. Die Autor:innen betonen, dass „die Frage nach der NS-Opferschaft in den Narrativen der Familien der Nachkommen zentral ist. Aushandlungsprozesse, die in Bezug auf politische, jüdische und mittlerweile auch homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus bereits geführt und erkämpft wurden, finden in Bezug auf ‚Berufsverbrecher‘ erst jetzt statt.“ (Kranebitter/Mayer/Pohn-Lauggas 2020, 317) Dabei sind die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die konkrete Ausgestaltung der Narrative von Bedeutung. Diese sind aktuell im Wandel.

In Österreich wurden die als ‚Asoziale‘ oder ‚Kriminelle‘ Verfolgten im Nationalfondsgesetz 1995 als Opfer anerkannt, eine Novelle des Opferfürsorgegesetzes, die ihnen einen Entschädigungsanspruch zuerkannte, erfolgte zehn Jahre später. Allerdings bleibt die Anerkennung als Opfer weiterhin verwehrt, wenn die Antragstellenden zu Freiheitsstrafen verurteilt worden waren. In Deutschland erfolgte eine längst überfällige Anerkennung der beiden Opfergruppen im Februar 2020. 

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